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VerfG Brandenburg, 24.06.2004 - VfGBbg 279/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Verfassungsgericht Brandenburg
LV, Art. 97; LV, Art. 98 Abs. 2 Satz 3; VerfGGBbg, § 41 Satz 1
Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform; Anhörung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit der Eingemeindung der Gemeinde Pätz
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 67/03
Nichtigkeit der Auflösung einer Gemeinde bei Unterbleiben der Anhörung der …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 24.06.2004 - VfGBbg 279/03
Art. 98 Abs. 2 Satz 3 Verfassung des Landes Brandenburg (LV), der zu den Verfassungsbestimmungen mit Bezug auf die kommunale Selbstverwaltung gehört (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 16. Oktober 2003 - VfGBbg 67/03 -, LKV 2004, 123), schreibt vor, daß vor einer Änderung des Gemeindegebiets die Bevölkerung der unmittelbar betroffenen Gebiete gehört werden muß.Auf Kausalitätsfragen kommt es insoweit nicht an (Beschluß vom 16. Oktober 2003 - VfGBbg 67/03 -, LKV 2004, 123 = NJ 2003, 644; vgl. auch: StGH BW, DÖV 1976, 245, 246 f).
- VerfG Brandenburg, 18.12.2003 - VfGBbg 95/03
Eingliederung in eine andere Gemeinde als bei Anhörung vorgesehen
Auszug aus VerfG Brandenburg, 24.06.2004 - VfGBbg 279/03
Die Landesregierung hat mitgeteilt, daß die Bevölkerungsanhörung auf dem Gebiet der Beschwerdeführerin in derselben Weise stattgefunden haben dürfte, die das Landesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen vom 18. Dezember 2003 - VfGBbg 95/03 und VfGBbg 96/03 - beanstandet hatte.Eine solche Anhörung setzt mindestens voraus, daß die Bürger des unmittelbar betroffenen Gebietes förmlich Gelegenheit erhalten, sich zu einer konkret vorgesehenen Gebietsänderung oder auch zu mehreren alternativ ins Auge gefaßten Gebietsänderungen zu äußern (Beschluß vom 18. Dezember 2003 - VfGBbg 95/03 -, NJ 2004, 123).
- StGH Baden-Württemberg, 06.02.1976 - GR 66/74
Anhörung der Bevölkerung, Änderung des Neugliederungsvorhabens, Folgen einer …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 24.06.2004 - VfGBbg 279/03
Auf Kausalitätsfragen kommt es insoweit nicht an (Beschluß vom 16. Oktober 2003 - VfGBbg 67/03 -, LKV 2004, 123 = NJ 2003, 644; vgl. auch: StGH BW, DÖV 1976, 245, 246 f). - VerfG Brandenburg, 18.12.2003 - VfGBbg 96/03
Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform; Anhörung; Tenor; …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 24.06.2004 - VfGBbg 279/03
Die Landesregierung hat mitgeteilt, daß die Bevölkerungsanhörung auf dem Gebiet der Beschwerdeführerin in derselben Weise stattgefunden haben dürfte, die das Landesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen vom 18. Dezember 2003 - VfGBbg 95/03 und VfGBbg 96/03 - beanstandet hatte.